Häufig gestellte Fragen - FAQ
Sie haben die eine oder andere Frage zur Energieversorgung Halle?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kurz zusammengefasst.
Fragen/Begriffe:
Anschlussnehmer
Anschlussnutzer
Aus welchen Bestandteilen besteht der Strompreis?
Biomasseverordnung (BiomasseV)
Energielieferant
Energie sparen
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien Gesetz
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Ersatzversorgung
Gebäudethermografie
Grundversorgung
Hausanschluss/Netzanschluss
Hausinstallationsanlage
Kann man die Fälligkeit von Abschlägen ändern?
Konzessionsabgabe
Kraftwärmekopplung/KWK-Gesetz/KWK-Abgabe
Kündigung von Energielieferverträgen
Messdienstleister
Messstellenbetreiber
Netzbetreiber
Netznutzung
Ökostrom
Sie suchen in Halle/Saale Installateursfirmen?
Sind Abschläge Vorauszahlungen?
Solarthermie
Sonderverträge
Stromkennzeichnung
Stromsteuer
Thermische Abrechnung
Umzug
Warum keine kalenderjährige Abrechnung sondern rollierende Abrechnung?
Warum Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Stromsteuer?
Warum sind so viele Zählerstände (Splits) in der Rechnung?
Warum wird in Kilowattstunden (kWh) und nicht in Kubikmeter m3 abgerechnet?
Warum wurde der Abschlag trotz Guthaben erhöht?
Warum wurde der Abschlag trotz Nachzahlung gesenkt?
Was bedeutet der Faktor (Erdgas) und warum ist er immer unterschiedlich?
Was ist eine Zählerprüfung?
Wie werden die Abschläge berechnet?
Wie werden Zwischenzählerstände ermittelt?
Zählerprüfung
Zertifikate
Antworten/Erläuterungen:
Anschlussnehmer
Ist jeder Eigentümer, dessen Grundstück oder Gebäude an das öffentliche Netz der Versorgung angeschlossen ist oder wird (Haus- bzw. Grundstückseigentümer).
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Anschlussnutzer
Ist jeder Kunde (Letztverbraucher), der einen Anschluss an das öffentliche Netz der Versorgung zur Entnahme von Energie nutzt (Bewohner/Mieter).
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Aus welchen Bestandteilen besteht der Strompreis?
- Steuern und Abgaben: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlage laut KWK-Gesetz, Umlage laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Dieser Kostenblock macht ca. 40% Ihres Entgeltes aus.
- Netznutzungsentgelt (Stromtransport und Verteilung), Messstellenbetrieb (Zähler), Messdienstleistungen (Ablesung, Verbrauchserfassung)
Die Netznutzungspreise werden jährlich von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Dieser Kostenblock macht ca. 30% Ihres Entgeltes aus, das in der Regel der örtliche Netzbetreiber erhält.
- Kosten für die Beschaffung (Einkauf) und Erzeugung
- Vertriebskosten (Kosten des Lieferanten für Personal, Material, Arbeitsgeräte, Abrechnung, Versandkosten, etc.)
Was ist die Biomasseverordnung (BiomasseV)?
Die BiomasseV regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden. Es regelt weiterhin, welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Die BiomasseV hat Gesetzeskraft.
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Energielieferant
Beliefert die Kunden mit Strom und Gas und zahlt an den Netzbetreiber für die Nutzung der Netze ein Netznutzungsentgelt. Der Energielieferant ist ein vom Netzbetreiber, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, getrenntes eigenständiges Unternehmen.
Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle/Saale ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen sowie einen qualitativ sehr guten Service an.
Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Energie sparen
Die EVH GmbH berät ihre Kunden gern im rationellen Umgang mit Energie und fördert die Nutzung von umweltschonenden Energiequellen. Lesen Sie hier unsere Energiespartipps.
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Erneuerbare Energien
sind Energien, die aus:
Wasserkraft,
Windkraft,
Solarstrahlung,
Biomasse,
Geothermie
erzeugt werden und
Biogas: Biomethan, Gas aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas
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Erneuerbare Energien Gesetz
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber regenerative Energien in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Diese müssen teuer, zu Preisen, die im EEG festgelegt sind, eingekauft werden. Diese Preise liegen deutlich höher, als z. B. die EVH die kWh an Ihre Kunden verkauft.
Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung erneuerbarer Energien und es sieht vor, dass die Mehrkosten auf die Kunden umgelegt werden. Damit ist diese Abgabe Bestandteil des Strompreises (verbrauchsabhängig).
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Was ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)?
Vorrangige Ziel des EEWärmeG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf deutlich zu erhöhen und dient damit letztendlich dem Klimaschutz und der Schonung fossiler Ressourcen.
Die Weiterentwicklung innovativer Wärmetechnologien sowie die Steigerung der Unabhängigkeit von Energieimporten sind weitere Zwecke des Gesetzes.
Das Gesetz verpflichtet Eigentümer eines neuen Gebäudes, seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Hier können unterschiedliche Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme (z. B. Wärmepumpen) zum Einsatz kommen.
Auch Ersatzmaßnahmen wie die Kraftwärmekopplung, Dämmmaßnahmen, die Nutzung der Wärme aus Nah- und Fernwärmenetzen sowie die Nutzung von Abwärme können zum Einsatz kommen.
Das EEWärmeG sieht ebenfalls Fördermöglichkeiten vor. Diese können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
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Ersatzversorgung
Hat sich der Kunde nicht oder noch nicht explizit für einen bestimmten Energielieferanten entschieden oder fällt ein Energielieferant bei der Lieferung aus, ist der örtliche Grundversorger nach §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, den Kunden über einen Zeitraum von maximal 3 Monaten mit Energie zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu beliefern.
Hat sich der Kunde über diesen Zeitraum noch nicht entschieden, erfolgt spätestens nach diesem Zeitraum die Überführung des Energieliefervertrages in die Grundversorgung.
Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle/Saale ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden neben der Grundversorgung ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.
Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Gebäudethermografie
Haben Sie eine Ahnung, wie viel Wärme Ihr Haus oder Ihre Wohnung an die Umwelt abgibt? Eine ganze Menge. Aber wissen Sie auch, ob diese Abstrahlung von Wärme normal ist oder gar vermeidbar wäre? Wir helfen Ihnen dabei, genau diese Frage zu beantworten und gezielt nach "undichten Stellen” zu suchen. So können Sie Heizkosten sparen.
Wärmelecks in Haus oder Wohnung können teuer sein
Dazu sollten Sie wissen: Vor jeder thermografischen Untersuchung steht eine umfassende Beratung. Sie kann, falls Sie das wünschen, alle Bereiche der Energieeinsparung und der wirtschaftlichen Energieanwendung umfassen. Während der thermografischen Untersuchung sollte das Gebäude beheizt sein. Eine Außentemperatur unter 5°C ist optimal.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Die Gebäude-Thermografie ist eine anspruchsvolle und aufwändige Untersuchung – deshalb muss vorab ein Termin vereinbart werden. Die EVH bietet Ihnen diese Untersuchung für eine Schutzgebühr von 138 Euro an.
Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Grundversorgung
Ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §36) und in den Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (StromGVV und GasGVV) gesetzlich geregelt und kann vertraglich nicht nur in textlicher sondern auch auf andere Art und Weise, z. B. durch die Entnahme von Strom oder Erdgas aus dem Netz der öffentlichen Versorgung, zustande kommen.
Die Grundversorgung umfasst die Belieferung von Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Strom und Erdgas zu Allgemeinen Bedingungen (StromGVV bzw. GasGVV) und Allgemeinen Preisen aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz.
Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle/Saale ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden neben der Grundversorgung ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.
Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Hausanschluss/Netzanschluss
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt. Der Netzanschluss beginnt mit der Abzweigstelle des Energieversorgungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung bzw. bei Gas mit der Hauptabsperreinrichtung.
Der Anschlussnehmer (Haus- bzw. Grundstückseigentümer) muss den Netzanschluss schriftlich beim Netzbetreiber in Auftrag geben. Dazu stellt der Netzbetreiber einen Vordruck zur Verfügung. Für den Netzanschluss verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt.
Der Netzbetreiber im Netzgebiet Halle/Saale ist die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Hausinstallationsanlage
Die elektrische Anlage bzw. Gasanlage steht mit Ausnahme der Messeinrichtungen (Zähler) bzw. eines gegebenenfalls eingebauten Druckregelgerätes in Gasanlagen im Besitz des Anschlussnehmers (Haus- bzw. Grundstückseigentümer) und beginnt hinter der Hausanschluss-sicherung bzw. bei Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung. Der Eigentümer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung verantwortlich. Auch bei einer Vermietung bleibt der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich.
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Kann man die Fälligkeit von Abschlägen ändern?
Nein, leider nicht. Die Fälligkeiten sind abhängig von der gebietsweisen, rollierenden Aufteilung der Verbrauchsabrechnungen.
Individuelle Lösungen bedeuten einen höheren Aufwand und damit höhere Kosten, die sich dann auf die Höhe der Strom- und Erdgaspreise auswirken würden.
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Konzessionsabgabe
Hier handelt es sich um eine Abgabe an die Stadt bzw. Kommune für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze (Wegerecht) für die Leitungen zur Verteilung der Energie (Versorgungsnetz des Netzbetreibers). Die Abgabe ist Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises (verbrauchsabhängig).
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Kraftwärmekopplung / KWK-Gesetz/KWK-Abgabe
Ziel des KWK-Gesetzes ist die Förderung moderner Kraftwärmekopplungsanlagen zur Erzeugung von Energie.
Bei der Kraftwärmekopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme weiter genutzt (z. B. als Fernwärme). Dadurch wird ein besonders hoher Wirkungsgrad gegenüber herkömmlichen Kraftwerken erreicht. Damit sind moderne KWK-Anlagen wesentlich umweltfreundlicher, schon allein durch den geringeren CO2-Ausstoss, als herkömmliche Kraftwerke, allerdings auch teurer.
Das KWK-Gesetz sieht ebenfalls vor, dass diese Mehrkosten auf die Kunden umgelegt werden. Damit ist die KWK-Abgabe auch im Strompreis (verbrauchsabhängig) enthalten.
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Kündigung von Energielieferverträgen
Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Bitte hier die Kundennummer mit angeben.
Strom- und Erdgas-Sonderverträge Halplus (mit Ausnahme des Angebotes Halplus Erdgas Fest+) können mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende unter Angabe der Kundennummer gekündigt werden.
Alle Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
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Messdienstleister
ist für die Ablesung und Verteilung der Verbrauchsdaten an die verschiedenen Empfänger verantwortlich. Dafür verlangt der Messdienstleister ein Entgelt. Klassischerweise ist dies der Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Es kann aber auch ein Dritter sein.
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Messstellenbetreiber
ist der Besitzer des Zählers, der ihn installiert, betreibt, wartet und gegebenenfalls austauscht. Dafür verlangt der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Klassischerweise ist dies der Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Es kann aber auch ein Dritter sein. Zu den Aufgaben des Messstellenbetreibers gehört ebenfalls die Überwachung der eichrechtlichen Fristen der Zähler, sowie die Zählerprüfung.
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Netzbetreiber
Ist der Betreiber der örtlichen, öffentlichen Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung (Strom, Gas) für die Energielieferung an die Kunden (Letztverbraucher). Er stellt damit die Infrastruktur zur Übertragung und Verteilung der Energie bereit. Für die Nutzung der Netze verlangt er ein Netznutzungsentgelt.
Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen.
Das Netz steht für alle Energielieferanten bereit. Der Netzbetreiber ist ein von Energielieferanten unabhängiges und eigenständiges Unternehmen.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Inbetriebsetzung von elektrischen Anlagen sowie der Anschluss elektrischer Anlagen an das öffentliche Netz der Versorgung (Hausanschluss).
Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Netznutzung
Für die Nutzung der öffentlichen Energieversorgungsnetze verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt. Dieses ist ein Bestandteil der Strom- und Gaspreise und wird in den Verbrauchsabrechnungen dargestellt. Sind in den Netznutzungsentgelte gegebenenfalls Entgelte für den Messstellenbetrieb und der Messung enthalten, werden diese in der Verbrauchsabrechnung ebenfalls dargestellt.
Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen.
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Verkauft die EVH GmbH Ökostrom?
Die EVH bietet ihren Kunden neben zahlreichen preisgünstigen Angeboten für Strom und Erdgas mit dem Produkt Halplus Strom Öko+ auch eine Offerte für einen aktiven Beitrag zur Erhaltung der Umwelt. Damit fördern Sie die Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur umweltschonenden Stromerzeugung. Von jeder verkauften kWh des Öko+ überweist die EVH 0,25 Cent an den „Verein zur Förderung der regenerativen Stromerzeugung für Halle e. V.“ (regstrom e. V.). Öko+ ist das Angebot der EVH zum Bezug von „Grünem Strom“. Über die Erzeugung dieser Mengen in einem neuen Wasserkraftwerk Norwegen liegt der EVH ein Zertifikat vor.
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Sie suchen in Halle/Saale Installateursfirmen?
Hier finden Sie unser Installateurverzeichnis. Zu Ihrer Sicherheit und damit alle Arbeiten an Elektro-, Erdgas- und Fernwärmeanlagen auch fachgerecht ausgeführt werden, hat die Energieversorgung Halle Netz GmbH die nachfolgenden Firmen auf ihre Ausrüstung, die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und die fachlichen Voraussetzungen geprüft.
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Sind Abschläge Vorauszahlungen?
Abschläge werden immer erst im Nachhinein fällig und beziehen sich auf den vorangegangenen Zeitraum. Damit geht die EVH GmbH immer in Vorleistung.
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Solarthermie
Die EVH GmbH macht mit ihrem Produkt Halplus Erdgas Solar+ all jenen Kunden ein Angebot, die mit Sonnenergie warmes Wasser bereiten und ihre Heizungsanlage entsprechend umrüsten wollen. Hinter dem Angebot Solar+ verbirgt sich eine gut durchdachte, mit qualifizierten Handwerkern erprobte und von Markenherstellern gelieferte solarthermische Anlage für das Dach, die in Raten von der Energieversorgung Halle gekauft werden kann.
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Sonderverträge
sind Verträge außerhalb Grundversorgung. Hier werden von den Strom- und GasGVV abweichende Regelungen (Vertragsbedingungen) getroffen und bedürfen deshalb der Unterschrift. Ebenfalls beinhalten diese andere, günstigere Preise als die Allgemeinen Preise der Grundversorgung.
Die EVH bietet ihren Kunden ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.
Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
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Stromkennzeichnung
Zu Ihrer Information stellen wir in der Stromkennzeichnung dar, wie sich der von der EVH GmbH gelieferte Strom im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt darstellt.
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Stromsteuer
Die Stromsteuer, derzeit 2,05 Cent pro kWh, ist Bestandteil des Strompreises (verbrauchsabhängig) und wird an den Staat abgeführt. Die Stromsteuer wird auch als Ökosteuer bezeichnet.
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Thermische Abrechnung
Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Gasverbrauchsabrechnung der EVH.
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Umzug
Die EVH GmH unterstützt Sie auch beim Umzug. Mit unserer Checkliste wissen Sie genau, was Sie wann tun müssen. Außerdem schenkt Ihnen die EVH 10 große Umzugskartons, wenn Sie im Kundencenter Ihren neuen Mietvertrag vorlegen.
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Warum keine kalenderjährige Abrechnung sondern rollierende Abrechnung?
In den meisten Netzgebieten erfolgt eine gebietsweise, rollierende Abrechnung. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Kundenanzahl, die monatlich abgerechnet wird, in etwa immer gleich groß sein. Dies erbringt eine Kostenersparnis sowie eine bessere Auslastung des Kundencenters, der Telefonhotline und eine bessere Auslastung des Personals. Die hierdurch zustande gekommene Kostenersparnis wirken sich auch senkend auf die Strom- und Erdgaspreise für unsere Kunden aus.
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Warum Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Stromsteuer?
Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass in Deutschland auf (fast) alles, was verkauft wird, eine Umsatzsteuer zu erheben ist. Da die Stromsteuer Bestandteil des Strompreises ist, ist auch auf die Stromsteuer die Mehrwertsteuer zu erheben.
Diese Vorgehensweise gibt es auch an den Tankstellen (Mineralölsteuer) oder bei Kaffee (Kaffeesteuer).
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Warum sind so viele Zählerstände (Splits) in der Rechnung?
Hier kommen folgende Gründe in Frage:
Tarifänderungen (Wahl eines anderen Produkts),
Preisänderungen,
Änderungen bei Steuern und Abgaben,
Zählerwechsel,
systembedingte oder buchhalterische Anpassungen (z. B. Jahreswechsel) ohne Einfluss auf die Rechnungshöhe.
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Warum wird in Kilowattstunden (kWh) und nicht in Kubikmeter m3 abgerechnet?
Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt damit qualitativen Schwankungen. Eine Abrechnung in m3 berücksichtigt nur das Volumen, allerdings nicht den im Volumen tatsächlich vorhandenen Energiegehalt.
Eine Abrechnung in kWh berücksichtigt dagegen das Volumen und die Qualität des Erdgases, also den im Erdgas tatsächlich vorhandenen Energiegehalt.
Lesen Sie Näheres in den Hinweisen zur Gasverbrauchsabrechnung der EVH.
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Warum wurde der Abschlag trotz Guthaben erhöht?
Das kann z. B. bei Heizgas- oder Wärmestromkunden vorkommen, bei denen kein volles Abrechnungsjahr berechnet wurde. Der Kunde ist zum Beispiel in den Sommermonaten eingezogen und hat mehr Abschlagszahlungen geleistet als verbraucht wurde und der Abschlag auf das gesamte Jahr gesehen , also inklusive der Heizmonate, nicht ausreicht.
Notwendige Preiserhöhungen können hier ebenfalls eine Rolle spielen.
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Warum wurde der Abschlag trotz Nachzahlung gesenkt?
Das kann z. B. bei Heizgas- oder Wärmestromkunden vorkommen, bei denen kein volles Abrechnungsjahr berechnet wurde. Der Kunde ist zum Beispiel kurz vor dem Winter eingezogen und die Abrechnung erfolgt bereits zum Ende der Heizperiode, so dass hier nur die heizstarken Monate in der Abrechnung erfasst wurden.
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Was bedeutet der Faktor (Erdgas) und warum ist er immer unterschiedlich?
Dient der Umrechnung von Kubikmeter (m3) in Kilowattstunden (kWh). Der Faktor spiegelt den Energieinhalt (Qualität) des Erdgases wieder. Erdgas ist ein Naturprodukt und hat damit unterschiedliche Qualität.
Der Umrechnungsfaktor ergibt sich aus dem Brennwert und der Zustandszahl. Die Zustandszahl ergibt sich aus dem Druck, der Temperatur und der Höhe des Lieferortes über dem Meeresspiegel. Ändert sich der Brennwert, so ändert sich auch der Umrechnungsfaktor.
Ein höherer Umrechnungsfaktor ist gleichbedeutend mit einer besseren Gasqualität. Ist der Umrechnungsfaktor höher, werden weniger m3 Erdgas benötigt, ist der Faktor niedriger, sind mehr m3 Erdgas nötig, um das gleiche Ergebnis (z. B. die gleiche Temperatur) zu erreichen.
Lesen Sie Näheres in den Hinweisen zur Gasverbrauchsabrechnung der EVH.
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Was ist eine Zählerprüfung?
Die in der Energiewirtschaft verwendeten Messeinrichtungen (Zähler) unterliegen festgelegten eichrechtlichen Vorschriften (Eichgesetz). Für die Einhaltung dieser eichrechtlichen Vorschriften, wie z. B. die Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsfehlergrenzen, ist der Messstellenbetreiber verantwortlich. In der Regel ist dies der örtliche Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33. Es kann aber auch ein Dritter sein.
Hat ein Kunde ein berechtigtes Interesse, so kann er beim Messstellenbetreiber eine Zählerprüfung beantragen. Dazu wird der Zähler ausgebaut und einer staatlich anerkannten Prüfstelle übergeben. Ergibt die Prüfung, dass der Zähler außerhalb der eichrechtlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen arbeitet, trägt der Messstellenbetreiber die Kosten der Zählerprüfung. Der Messstellenbetreiber teilt dann den festgestellten Fehler dem Netzbetreiber und dem Energielieferanten den festgestellten Fehler mit. Der Netzbetreiber korrigiert dann die Netznutzungsrechnung und der Energielieferant korrigiert dann die Verbrauchsabrechnung für den Kunden um diesen Fehler.
Ergibt die eichrechtliche Prüfung, dass der Zähler innerhalb der festgelegten Verkehrsfehlergrenzen arbeitet, hat der Kunde die Kosten der Prüfung zu tragen.
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Wie werden die Abschläge berechnet?
Grundlage für die Berechnung des Abschlages ist der zu erwartende Jahresverbrauch. Dieser wird in Höhe des Vorjahresverbrauches angenommen. Gegenüber neuen Kunden wird zunächst der durchschnittliche Verbrauch vergleichbarer Kunden angenommen.
Der angenommene Jahresverbrauch wird dann mit dem aktuellen bzw. einen neuen absehbaren Arbeitspreis multipliziert. Dazu gerechnet wir der Grund- bzw. Servicepreis und die anfallende Mehrwertsteuer.
Ein zwölftel dieses Betrages bildet dann den monatlichen Abschlag. Nun wird dieser Betrag auf volle Euro gerundet.
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Wie werden Zwischenzählerstände ermittelt?
Die Zählerstände werden rechnerisch ermittelt. Der Gesamtverbrauch wird hier rechnerisch auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt.
Hierbei wird z. B. bei Heizstrom und Gas eine Statistik verwendet (Gradtagstabelle), in der jahreszeitliche Schwankungen (das unterschiedliche Heizverhalten in den Sommer- und Wintermonaten) berücksichtigt werden. Im Winter ergibt sich ein wesentlich höherer Prozentsatz als im Sommer.
Beim Strom erfolgt die Aufteilung linear. Wir gehen hier davon aus, dass der Stromverbrauch im Jahr an jedem Tag gleich hoch ist.
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Zählerprüfung
Dafür ist der Messstellenbetreiber verantwortlich und muss bei diesem beantragt werden. Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies in der Regel die Energieversorgung Halle Netz GmbH.
Ebenfalls kann der Kunde die Zählerprüfung bei dem Energielieferanten verlangen, der dann den Messstellenbetreiber dazu veranlasst. Im Netzgebiet Halle/Saale ist der Grundversorger die EVH GmbH.
Beide zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5. Tel. 03 45 / 5 81 33 33.
Die Zählerprüfung erfolgt in einer unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfstelle. Die Kosten übernimmt der Messstellenbetreiber, wenn der Zähler außerhalb der eichrechtlich vorgegebenen Toleranzgrenzen liegt. Ergibt die Prüfung, dass der Zähler innerhalb dieser Toleranzgrenzen liegt, hat der Kunde die Kosten zu tragen.
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Zertifikate
Die EVH GmbH wurde von den Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert.
Zudem wurde die EVH GmbH für ihren guten Kundenservice, ihr hervorragendes Technisches Sicherheitsmanagement und ihre Umweltfreundlichkeit ausgezeichnet. Die EVH GmbH trat außerdem dem Beraternetzwerk der dena bei und ist Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Mehr zu den Zertifikaten der EVH GmbH lesen Sie hier.
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