6 Wochen vorher
1. Bitte beachten Sie bei der Kündigung Ihrer derzeitigen
Strom-/Erdgaslieferverträge bei der EVH folgendes:
- Kündigungen müssen in Textform erfolgen
(E-Mail über Online-Services, Post, Fax).
Kündigungsfristen:
- Halplus Strom und Halplus Erdgas: 6 Wochen zum Ende eines Monats
- Grundversorgung: ein Monat zum Ende eines Kalendermonats.
- Bei einem Umzug beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen auf das Ende eines Kalendermonats.
- Zur Kündigung geben Sie unbedingt Ihre Kundennummer an.
- Vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre neue Adresse mitzuteilen.
- Nach der Wohnungsübergabe an den Vermieter senden Sie uns bitte Ihr Wohnungsübergabeprotokoll mit dem Zählerstand des Strom- und Gaszählers vom Übergabetag in Kopie zu.
2. Für den Abschluss Ihres neuen Strom-/Erdgasliefervertrages
für die neue Wohnung bei der EVH benötigen Sie:
- neue Zählernummer und
- Zählerstand vom Übergabetag der neuen Wohnung.
Beides ist auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.
3. Sie ziehen in eine andere Stadt oder auf's Land?
- Auch dort beliefern wir Sie gern weiter mit Halplus Strom Regio+.
Unsere Vertragsbedingungen und Preise finden Sie hier.
Für Kündigung und Neuabschluss der Strom-/Erdgaslieferverträge nutzen Sie unsere Online Services. Oder kommen Sie einfach in unser Kundencenter in der Bornknechtstraße 5 in 06108 Halle.


