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    Gleichbehandlung - Transparent und diskriminierungsfrei

    Im Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 wird von den Energieversorgungsunternehmen gefordert, den Netzbetrieb transparent und diskriminierungsfrei auszuüben. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen obliegt dabei sowohl den Regulierungsbehörden als auch den Unternehmen in eigener Verantwortung.

    Zu diesem Zweck sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein so genanntes Gleichbehandlungsprogramm festzulegen. Über die nach diesem Gleichbehandlungsprogramm zu treffenden Maßnahmen veröffentlichen die Unternehmen jährlich einen Bericht. Den aktuellen Bericht finden Sie hier.

    Bericht zur Gleichbehandlung

    Servicenummern

    Kundencenter:
    kostenfrei:
    (0345) 581 33 33
    (0800) 581 33 33
    Bei Störungen
    Strom, Wärme,
    Infonetz:
    (0345) 581 30 00
    Erdgas:
    Fax:
    (0345) 581 14 44
    (0345) 581 75 95

    NETZ - Downloads

    NAV, TMA, TAB, Ergänzende Bedingungen Strom hier...

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